Treffsicherheitsnachweis
Schweizerischer Treffsicherheitsnachweis
Gesamtschweizerischer einheitlicher Treffsicherheitsnachweis
Die sichere Handhabung der Waffen und eine gute Treffsicherheit sind unverzichtbare Bestandteile einer verantwortungsbewussten Jagd.
Die Treffsicherheit ist aus Gründen des Tierschutzes, der Sicherheit, der Wildbretgewinnung und nicht zuletzt aufgrund einer effizienten Jagd als Grundhandwerk der Jägerinnen und Jäger von herausragender Bedeutung. Ein regelmässiges Schiesstraining gehört deshalb zur Selbstverständlichkeit für einen Jäger.
Zum guten und sicheren Schützen wird man nicht auf der Jagd, sondern im Schiessstand. Nur wer hier zuverlässig trifft, ist gerüstet um auch unter jagdlichen Bedingungen einen weidgerechten Schuss anzubringen.
Der gesamtschweizerische Treffsicherheitsnachweis beinhaltet ein einheitliches Programm und gilt in der ganzen Schweiz.
Bezüger von Jagdpässen (Jahres, Mehrtages- und Tagesjagdpässe) sind selber dafür verantwortlich, dass er eine Kopie des Treffsicherheitsnachweises direkt beim zuständigen Amt einreicht. Pächter und Jagdaufseher müssen den Treffsicherheitsnachweis nicht mehr einschicken und sind selber verantwortlich diesen erfüllt zu haben.
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Sektion Jagd und Fischerei
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau
Fax 062 835 28 59
Das Original bleibt beim Schützen, damit er sich auch für andere Kantone und als Jagdgast ausweisen kann. Der Treffsicherheitsnachweis ist im Kanton Aargau nach aktueller Regelung bis zum Ende des Folgejahres gültig und kann jederzeit erneuert werden. Trefferschiessnachweise welche 2017 erfüllt wurden waren nur bis Ende 2018 gültig, früher erfüllte Schiessnachweise sind ungültig. Das Schiessprogramm ist für alle Kantone einheitlich, damit die Vergleichbarkeit und gegenseitige Akzeptanz gewährleistet sind.
Auszug aus dem Kreisschreiben DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT /Abteilung Wald /Jagd und Fischerei vom 16.5.2018:
Treffsicherheitsnachweis
Seit dem 1. September 2017 ist der Nachweis der Schiessfertigkeit jedes Jahr zu erbringen. Er ist gültig bis Ende des folgenden Kalenderjahrs (§ 12 AJSV). Für das Ausstellen des neuen Pächter-ausweises (2019 – 2026) benötigen wir von allen zukünftigen Pächtern einen aktuellen Treffsicher-heitsnachweis (2018). Im Sinne der Eigenverantwortung muss ab 2019 der jährliche Nachweis nicht mehr der Fachstelle zugestellt werden. Er ist aber während der Jagd in geeigneter Form mitzuführen (Art. 18 Abs.4 JSG). Vom Kanton Aargau anerkannte Treffsicherheitsnachweise müssen den Anforderungen des eidgenössischen Treffsicherheitsnachweises entsprechen. Er ist nur gültig, wenn das Kugel- und Schrotprogramm erfüllt ist.
Der Treffsicherheitsnachweis ist eine Schiessveranstaltung, neben dem Revierjagdschiessen, welche auch durch Nichtmitglieder auf dem Stand der JSS geschossen werden dürfen. Die Kosten betragen:
- CHF100 (inkl. Nachdoppel) für Nichtmitglieder,
- gratis für Mitglieder der JSS
Der Treffsicherheitsnachweis kann während *markierten Schiesstagen (siehe Schiesskalender) geschossen werden, an allen normalen Training kann dieser zwar auch erfüllt werden, dann ist jedoch mit Wartezeiten zu rechnen.
Standblatt Treffsicherheitsnachweis
Merkblatt zum Nachweis der Schiessfertigkeit
Sektion Jagd und Fischerei (Jagdverwaltung)
